7. Bedingungen der Presseakkreditierung
1. Die Angaben in diesem Formular sind vollständig und korrekt. Die Akkreditierung setzt einen gültigen journalistischen Nachweis sowie einen bestätigten redaktionellen Auftrag mit Nennung des Arab Film Festival Zurich voraus.
2. Die Akkreditierung ist persönlich, nicht übertragbar und erst nach schriftlicher Bestätigung durch das Festival gültig. Die Entscheidung über die Akkreditierung liegt beim Festival.
3. Nach Veröffentlichung der Berichterstattung übermitteln Akkreditierte dem Festival zeitnah einen PDF-Beleg sowie einen direkten Link zur Publikation.
4. Mit der Übermittlung der veröffentlichten Beiträge erteilen Akkreditierte dem Verein International Arab Film Festival Zurich (IAFFZ) die Erlaubnis, diese Beiträge für Vereins- und Festivalzwecke zu verwenden und zu archivieren.
5. Personendaten werden ausschliesslich zur Bearbeitung der Akkreditierung und zur Kommunikation im Zusammenhang mit dem Festival verwendet.